Neues aus Roermond: Im Falle Jos Verstappens verzichtet das ortsansässige Gericht auf eine Verurteilung des Holländers, da die Staatsanwaltschaft einen Verfahrensfehler begangen haben soll, der Verstappen nicht mehr belangbar macht. Ursprünglich wurde dem ehemaligen F1-Piloten vorgeworfen, in einem Anfall von Vandalismus zwei Telefone, eine Handtasche und mehrere Schmuckstücke zerstört zu haben. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kläger auf Grund des geringfügigen Vergehens jedoch eher auf eine Geldbuße bestehen sollen, als medienwirksam einen Prozess aufrollen zu lassen.

Der 40-Jährige hätte durch dieses Versäumnis nun ohnehin schon einen enormen persönlichen Imageschaden hinnehmen müssen. Für Verstappen ist es allerdings nicht das erste Mal, dass er ernsthaft mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Bereits im vergangenen Jahr wurde er wegen versuchten Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Teamkollegen von Michael Schumacher damals vorgeworfen, versucht zu haben, seine ehemalige Lebensgefährtin mit dem Auto zu überfahren. Aus Mangel an Beweisen wurde auch dieses Verfahren letztendlich eingestellt.