Regeländerung in der DTM: Ab sofort gelten Boxenstopps, die während Safety-Car-Phasen absolviert werden, nicht mehr als Pflichtboxenstopps. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die sich zu Beginn des Safety-Car-Einsatzes bereits in der Boxengasse oder hinter der 1. Safety-Car-Linie befanden. Sollte das Safety Car die Boxengasse zur Durchfahrt benutzen, dürfen die Fahrzeuge an ihrer zugewiesenen Boxenstopp-Station anhalten. Ein Boxenstopp wird in diesem Fall jedoch nicht als Pflichtboxenstopp gewertet.

Des Weiteren wurde festgelegt, dass Fahrer für jeden nicht absolvierten Pflichtboxenstopp einen streckenabhängigen Zeitzuschlag auf die Gesamtzeit erhalten, wenn a) ein Wertungslauf unterbrochen und nicht wieder gestartet wird oder b) ein regelkonformer Pflichtboxenstopp aufgrund des Einsatzes des Safety Cars bis zur drittletzten Runde oder bis zum Ablauf der 70. Minute des Wertungslaufes nicht möglich war oder c) der Wertungslauf hinter dem Safety Car beendet wird.